FÜHRERSCHEINKLASSEN
KLASSE AM
Beschreibung: zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
Erwerb: ab 16 Jahren / seit 01. Mai 2013 ab 15 Jahren (Versuchsmodel in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt)
KLASSE A1
Beschreibung: Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder)
und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg
Erwerb: ab 16 Jahren
setzt voraus: -
schließt ein: AM
KLASSE A2
Beschreibung: Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind
Erwerb: ab 18 Jahren - bei 2 jährigem Vorbesitzt von A1 ist lediglich eine praktische Prüfung nötig
setzt voraus: -
schließt ein: AM, A1
KLASSE A
Beschreibung: Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Erwerb: ab 20 Jahren bei mind. zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A1 und A2 oder Direkteinstieg ab 24 Jahren.
setzt voraus: -
schließt ein: AM, A1, A2
KLASSE B
Beschreibung: Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Erwerb: ab 20 Jahren bei mind. zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A1 und A2 oder Direkteinstieg ab 24 Jahren.
setzt voraus: -
schließt ein: AM, A1, A2
KLASSE BE
Beschreibung: Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Erwerb: ab 20 Jahren bei mind. zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A1 und A2 oder Direkteinstieg ab 24 Jahren.
setzt voraus: -
schließt ein: AM, A1, A2