ICH HABE EINE BEHINDERUNG. KANN ICH TROTZDEM EINEN FÜHRERSCHEN MACHEN?
Trotz einer körperlichen Behinderung ist der Weg zu Führerschein und eigenem Auto kein Traum. Es gibt aber einige Dinge zu beachten. Wir haben dazu einen kleinen Leitfaden zusammengestellt.
Die richtige Fahrschule finden
Wer den Entschluss gefasst hat, einen Führerschein zu machen, sollte sich eine Fahrschule suchen, die auf die Ausbildung von Behinderten spezialisiert ist. Adressen für solche Fahrschulen bekommt man z.B. bei REHA-Zentren, den Fahrlehrerverbänden der einzelnen Bundesländer oder über die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Ist eine Fahrschule gefunden, kann man mit deren Hilfe einen Antrag auf Erteilung der Fahrererlaubnis bei der zuständigen Fahrererlaubnisbehörde stellen. Wichtig ist, dass bei Abgabe des Antrages die Behinderung angegeben wird.
Eignungs-Check für den Führerschein
Die Behörde entscheidet nun, ob für die Erteilung der Fahrerlaubnis ein Gutachten von Nöten ist. Da sich aus einer Behinderung auch eine besondere Verantwortung für andere Verkehrsteilnehmer ergibt, liegt es im eigenen Interesse, dieses Gutachten durchzuführen. Angst davor ist überflüssig, je nach Behinderung werden der körperliche Zustand und die Sinnesfunktionen unter die Lupe genommen. In einem Gespräch mit einem Arzt oder einem Psychologen geht es dann um die individuelle Einstellung zum Straßenverkehr, aber auch um Selbsteinschätzung und den Umgang z.B. mit Konflikten. Im Vordergrund der Untersuchung steht außerdem, ob der Fahrer ein Fahrzeug mit den entsprechenden zusätzlichen Hilfsmitteln sicher beherrschen könnte. Manchmal muss der Führerscheinanwärter bei einer Fahrprobe sein Können unter Beweis stellen, bevor er zur Führerscheinprüfung zugelassen wird. Durch dieses Gutachten wird dann genau ermittelt, wie das Fahrzeug angepasst sein muss und mit welchen Zusatzgeräten es ausgestattet sein sollte, damit das Fahren auch sicher ist.
Behindertengerechte Umrüstung des Autos
Für alle, die sich ein eigenes Auto zulegen wollen, gilt vorab zu klären - vor allem bei der Notwendigkeit der Umrüstung - ob z.B. vom Arbeitsamt oder einer Berufsgenossenschaft mit Zuschüssen gerechnet werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten manchmal übernommen.
Vergünstigungen beim Neuwagenkauf
Einige Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf an. Vorausgesetzt wird ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent mit Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Blind". VW und Renault gewähren einen Nachlass von 15 Prozent, Fiat, Alfa Romeo und Lancia geben einen Zuschuss von 1200 EUR. Eine Mitgliedschaft im BbAB (Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.) ist Voraussetzung, um einen Teil dieser Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Weiter Infos zum Thema gibt es unter: www.tuev-sued.de
Wo sich ein Betrieb in eurer Nähe befindet, der Fahrzeuge behindertengerecht umrüstet findet ihr unter: www.vfmp.de
Mehr Infos zum "Bund behinderter Auto-Besitzer" gibt es unter: www.bbab.de
Quelle: www.jungesportal.de